Beschlagnahme
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Be·schlag·nah·me
die Beschlagnahme SUBST kein Plur. amtsspr.: der Vorgang, dass eine Behörde etwas zwangsweise sicherstelltbe•schlag•nah•men
; beschlagnahmte, hat beschlagnahmt; [Vt]1. etwas beschlagnahmen Jur; jemandem etwas in amtlichem, offiziellem Auftrag wegnehmen ≈ konfiszieren <die Beute, Möbel beschlagnahmen>: Der Zöllner beschlagnahmte die Ware
2. jemanden/etwas beschlagnahmen gespr; jemanden/etwas in Beschlag3 nehmen
|| zu
|| zu
1. Be•schlag•nah•mung die; Be•schlag•nah•me die; nur Sg
Thesaurus
Beschlagnahme:
RequisitionPfändung, Beschlagnahmung, Einzug, Exekution (österr.),Übersetzungen
Beschlagnahme
impressment, confiscation, seizure, embargo, attachment, sequestrationBeschlagnahme
saisieBeschlagnahme
aanhaling, confiscatie, inbeslagneming, konfiskatie, verbeurdverklaringBeschlagnahme
el koyma, haciz, müsadereBeschlagnahme
sequestroBeschlagnahme
захватBeschlagnahme
apreensãoBeschlagnahme
κατάσχεσηBeschlagnahme
BeslaglæggelseBeschlagnahme
BeslagBe|schlag|nah|me
f <-, -n> = Beschlagnahmung