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Berufungsgericht |
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Be•ru•fung die; -, -en 1. nur Sg; die Berufung (zu etwas) ein innerer Drang, den jemand hat, einen bestimmten Beruf auszuüben od. bestimmte Aufgaben zu erfüllen: Er fühlt die Berufung, den Kranken zu helfen 2. meist Sg; das Berufen (1,2) einer Person <die Berufung auf einen Lehrstuhl, an eine Universität, ins Ministerium>: Man erwartet seine Berufung zum Direktor 3. nur Sg; das Nennen einer Person als Zeugen od. einer Sache als Beweis/Rechtfertigung <unter Berufung auf das Gesetz, auf einen Zeugen> 4. meist Sg, Jur; die im Recht vorgesehene Möglichkeit, nach einem Gerichtsurteil bei einem höheren Gericht eine neue Verhandlung zu verlangen <Berufung gegen ein Urteil einlegen; in die Berufung gehen>
|| K-: Berufungsgericht Übersetzungen Berufungsgericht court of appeal
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