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Belangen |
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be·lạn·gen <belangst, belangte, hat belangt> (mit OBJ) jmd. belangt jmdn. wegen etwas amtsspr.: (≈ verantwortlich machen, verklagen) jmdn. gerichtlich zur Verantwortung ziehen Wegen des Diebstahls wurde er gerichtlich belangt. be•lạn•gen; belangte, hat belangt; [Vt] 1. jemanden (wegen/für etwas) belangen mithilfe eines Rechtsanwalts od. der Polizei dafür sorgen, dass jemand für etwas bestraft wird od. einen Schaden ersetzen muss ≈ verklagen <jemanden gerichtlich belangen>: jemanden wegen Betruges belangen 2. was jemanden/etwas belangt veraltend; verwendet, um den Bezug zu jemandem/etwas herzustellen ≈ was jemanden/etwas betrifft, anbelangt
Übersetzungen be|lạn|gen ptp <belạngt> vt (Jur) → to prosecute (wegen for); (wegen Beleidigung, Verleumdung) → to sue; dafür kann man belangt werden → you could be prosecuted for that
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