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Beisitzer |
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Bei·sit·zer, Bei·sit·ze·rin der <Beisitzers, Beisitzer> amtsspr.: Mitglied eines offiziellen Gremiums, einer Kommission Bei•sit•zer der; -s, -; Adm; ein Mitglied eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde, des Verwaltungsvorstands eines Vereins o. Ä., das neben dem Vorsitzenden über Urteile, Beschlüsse usw mitentscheidet || hierzu Bei•sit•ze•rin die; -, -nen Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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