Ausweisung
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Aus·wei·sung
<Ausweisung, Ausweisungen> die Ausweisung SUBST das Ausweisen I.1 die Ausweisung unerwünschter Personen aus dem Land-sbegehren, -sgrund, -sschutz, -sverfahren, -sverfügung, Sofort-
aus•wei•sen
(hat) [Vt]1. jemanden (aus einem Land) ausweisen (als Behörde) jemanden, der unerwünscht ist, offiziell auffordern, das Land sofort zu verlassen <Diplomaten, Reporter, Ausländer ausweisen>
2. etwas ausweisen Wirtsch; etwas durch eine Rechnung, Liste od. Statistik deutlich machen od. belegen <Gewinne, Verluste, Ausgaben ausweisen>
3. etwas weist jemanden als etwas aus etwas zeigt, dass jemand etwas ist od. eine bestimmte Funktion hat: Dieser Film weist ihn als begabten Regisseur aus
4. etwas (als etwas) ausweisen Adm; durch eine Planung einen bestimmten Zweck od. eine Nutzung festlegen: Dieses Grundstück ist als Baugebiet ausgewiesen; [Vr]
5. sich (als etwas) ausweisen mit seinem Pass/Ausweis beweisen, wer man ist, seine Identität nachweisen <sich als Journalist, Reporter ausweisen>
|| zu
|| zu
1, 2. und
4. Aus•wei•sung die
Ausweisung
(ˈausvaizʊŋ)substantiv weiblich
Ausweisung , Ausweisungen
die Ausweisung der Flüchtlinge
Thesaurus
Ausweisung:
IdentifikationIdentifizierung,Übersetzungen
Ausweisung
kovma, sınır dışı etmeAusweisung
expulsion, designationAus|wei|sung
f → expulsion, deportation