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Anrufung |
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Ạn·ru·fung die <Anrufung, Anrufungen> das Anrufen I.2 ạn•ru•fen (hat) [Vt/i] 1. (jemanden) anrufen mit jemandem per Telefon in Kontakt treten: Hat jemand angerufen?; Ruf doch mal an!; Ich rufe dich morgen Abend an und gebe dir Bescheid; [Vt] 2. jemanden/etwas anrufen jemanden od. eine übergeordnete Stelle bitten zu helfen od. ein Problem zu entscheiden <die Gerichte anrufen>; [Vi] 3. bei jemandem anrufen ≈ anrufen (1) || zu 1. und 3. Ạn•ru•fer der; -s, -; Ạn•ru•fe•rin die; -, -nen; zu 2. Ạn•ru•fung die
Übersetzungen Anrufung recours Ạn|ru|fung f <-, -en> (Gottes, der Heiligen etc) → invocation; (Jur) → appeal (+gen → to); nach Anrufung des Gerichts → after an appeal to the court Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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