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überantworten |
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über·ạnt·wor·ten <überantwortest, überantwortete, hat überantwortet> (mit OBJ) 1. jmd. überantwortet jmdn./etwas jmdm. (geh.) (die Verantwortung für) jmdn. oder etwas an jmdn. geben Der Bereich wurde einem neuen Kollegen überantwortet., Die Briefe habe ich einem Boten überantwortet., Das Kind wurde seinem Vormund überantwortet. 2. jmd. überantwortet jmdn. jmdm. rechtsw.: jmdn. einem Gericht ausliefern über•ạnt•wor•ten; überantwortete, hat überantwortet; [Vt] geschr 1. jemanden jemandem überantworten ≈ jemanden an jemanden ausliefern <jemanden dem Gericht überantworten> 2. jemanden/etwas jemandem überantworten jemandem die Verantwortung für jemanden/etwas (über)geben ≈ jemanden/etwas jemandem anvertrauen: ein Kind den Pflegeeltern überantworten
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